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| BDOC e.V. Aufnahmeantrag & Beitragsordnung | ||
Die Satzung des BDOC sieht in § 3 für den Erwerb der Mitgliedschaft Folgendes vor: |
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| Den Aufnahmeantrag bitte ausdrucken und ausgefüllt zusammen mit dem Befähigungsnachweis (oder einer Selbstauskunft oder einem KV Nachweis über die Anzahl der selbständig erbrachten Operationen) für eine der speziellen Ophthalmochirurgien an die folgende Adresse senden: | ||
| BDOC e.V. Geschäftsstelle Frau Theresa Lausenmeyer Neuwieder Str. 9 90411 Nürnberg |
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Satzung § 3 Absatz 4 gem. Beschluss der Mitgliederversammlung aus Juni 2009 (noch nicht eingetragen). |
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| „Außerordentliches assoziiertes Mitglied können außerdem Fachärzte für Augenheilkunde werden, die ihre Teilnahme an einem vom BDOC mit gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossenen Selektivvertrag (z. B. § 73 c oder § 140 a SGB V) erklärt haben und die die Kriterien einer ordentlichen Mitgliedschaft nach § 3 Nr. 2 der Satzung in Verbindung mit den Beschlüssen der Mitgliederversammlung nicht erfüllen. Voraussetzung der Mitgliedschaft ist ein bestehender Selektivvertrag des BDOC mit gesetzlichen Krankenkassen mit Wirkung für den Praxissitz des Mitglieds sowie die verbindliche Teilnahmeerklärung des Mitglieds an diesem Vertrag verbunden mit dem Nachweis alle im jeweiligen Vertrag vereinbarten persönlichen und fachlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Die außerordentliche assoziierte Mitgliedschaft endet automatisch mit Ablauf des 24. Monats nach dem Beitrittsmonat des Mitglieds, wenn das Mitglied bis zu diesem Zeitpunkt nicht aufgrund seines Antrags ordentliches Mitglied nach den Bestimmungen des § 3 Nr. 2 geworden ist.“ | ||
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