Der Länderrat besteht aus je einem Regionalvertreter jeder Region.
Er hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins von den Vereinsmitgliedern deutschlandweit einheitlich mitgetragen und verfolgt werden.
Er berät den Vorstand bei der Erstellung von Richtlinien und Empfehlungen
Die Regionalvertreter bereiten mit Unterstützung des Länderrats und des Vorstands den Abschluss von kollektiven Vereinbarungen auf der Ebene der jeweiligen Region vor.
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